Individuelle Gesundheitsleistungen und Selbstzahlerdiagnostik
Medizinische Diagnostik nach individueller Beratung
Nicht jede medizinisch sinnvolle oder persönlich gewünschte Untersuchung gehört automatisch zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Bestimmte diagnostische Leistungen können deshalb nach ärztlicher Beratung als individuelle Gesundheitsleistung – kurz IGeL – beziehungsweise als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
In unserem Radiologischen Zentrum bieten wir ausgewählte Untersuchungen für Patientinnen und Patienten an, die eine weiterführende diagnostische Abklärung wünschen. Dabei steht nicht die Untersuchung auf bloßen Wunsch, sondern eine verantwortungsvolle medizinische Entscheidung im Mittelpunkt.
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen?
Individuelle Gesundheitsleistungen sind ärztliche Untersuchungen oder Behandlungen, deren Kosten nicht oder nicht in jeder Situation von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Eine Untersuchung kann beispielsweise als Selbstzahlerleistung infrage kommen, wenn:
- keine Beschwerden oder konkrete Erkrankung vorliegen,
- die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht erfüllt sind,
- eine zusätzliche diagnostische Abklärung persönlich gewünscht wird,
- die Untersuchung medizinisch vertretbar und für die Fragestellung geeignet ist.
Besteht im individuellen Fall ein Anspruch auf die Untersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wird sie nicht als Selbstzahlerleistung angeboten.
Ist jede gewünschte Untersuchung möglich?
Nein. Auch eine selbst bezahlte Untersuchung wird nur durchgeführt, wenn sie aus ärztlicher Sicht medizinisch vertretbar und für die jeweilige Fragestellung geeignet ist.
Vor der Terminvergabe prüfen wir deshalb Ihre Angaben, Beschwerden, Risikofaktoren und vorhandenen Vorbefunde. Je nach Untersuchung können weitere Unterlagen oder eine vorherige ärztliche Beratung erforderlich sein.
Eine Selbstzahlerleistung ersetzt keine notwendige hausärztliche, fachärztliche oder klinische Untersuchung. Sie ist vielmehr ein zusätzliches diagnostisches Angebot, das immer in den persönlichen medizinischen Zusammenhang eingeordnet werden muss.
So läuft eine Selbstzahleruntersuchung ab
- 1. Anfrage: Sie nehmen telefonisch oder über unser Kontaktformular Verbindung mit uns auf.
- 2. Medizinische Prüfung: Unsere Ärzte prüfen, ob die gewünschte Untersuchung für Ihre Fragestellung geeignet ist.
- 3. Beratung und Kosteninformation: Vor der Untersuchung werden Sie über Ablauf, Nutzen, mögliche Risiken, Grenzen und die voraussichtlichen Kosten informiert.
- 4. Schriftliche Vereinbarung: Die Untersuchung wird nur nach Ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung als Selbstzahlerleistung durchgeführt.
- 5. Untersuchung und Befund: Nach der Untersuchung erfolgt die fachärztliche Auswertung und Befunderstellung.
Kosten und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach Art und Umfang der Untersuchung sowie danach, ob beispielsweise eine Kontrastmittelgabe erforderlich ist.
Vor der Untersuchung erhalten Sie eine individuelle Information über die voraussichtlichen Kosten. Eine Erstattung durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung kann nicht garantiert werden. Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme bei Bedarf vorab mit Ihrer Krankenversicherung.
Persönliche Beratung
Sie interessieren sich für eine unserer Selbstzahlerleistungen? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und informieren Sie darüber, ob die gewünschte Untersuchung für Sie geeignet ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Bitte beachten Sie: Eine Anfrage führt nicht automatisch zu einem Untersuchungstermin. Die Terminvergabe erfolgt nach ärztlicher Prüfung der medizinischen Voraussetzungen.
Unsere Selbstzahlerleistungen
Nachfolgend erhalten Sie zunächst einen kurzen Überblick über unsere angebotenen Selbstzahlerleistungen.
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie zu jeder Untersuchung eine ausführliche Beschreibung mit Informationen zu Einsatzmöglichkeiten, Ablauf, Vorbereitung und wichtigen Hinweisen.
MRT der Mamma
Die Magnetresonanztomografie der Brust ermöglicht eine besonders detaillierte Darstellung des Brustdrüsengewebes. Sie kann bei ausgewählten Fragestellungen zusätzliche diagnostische Informationen liefern. Ob die Untersuchung geeignet ist und ob zuvor eine Mammografie oder Ultraschalluntersuchung erforderlich ist, wird individuell geprüft.
Multiparametrische MRT der Prostata
Die multiparametrische Magnetresonanztomografie der Prostata kombiniert verschiedene MRT-Techniken, um das Prostatagewebe besonders differenziert zu beurteilen. Sie kann wichtige zusätzliche Informationen bei unklaren Befunden oder zur weiterführenden diagnostischen Einordnung liefern.
Die Untersuchung stellt eine Ergänzung zur urologischen Diagnostik dar, ersetzt jedoch weder die ärztliche Untersuchung noch die Bewertung des PSA-Wertes. Die Indikation wird stets individuell unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbefunde geprüft.
Knochendichtemessung (CT)
Die Knochendichtemessung mittels Computertomografie (CT) ist ein etabliertes Verfahren zur Beurteilung der Knochendichte und damit des individuellen Frakturrisikos. Sie spielt insbesondere bei der Abklärung oder Verlaufskontrolle einer Osteoporose eine wichtige Rolle.
Die Untersuchung ist schnell und schmerzfrei durchführbar. Sie kann insbesondere bei Risikofaktoren wie höherem Lebensalter, hormonellen Veränderungen oder bereits erlittenen Knochenbrüchen sinnvoll sein. Ob eine Knochendichtemessung im individuellen Fall angezeigt ist, wird ärztlich geprüft und mit Ihnen besprochen.
Ablauf, Vorbereitung, Dauer und Hinweise zur Kostenübernahme.
CT-basierte Knochendichtemessung im Radiologischen Zentrum Burgenlandkreis
Osteoporose ist eine Erkrankung, bei der die Knochen an Stabilität verlieren und dadurch leichter brechen können. Häufig entwickelt sich die Erkrankung schleichend und bleibt lange unbemerkt. Eine Knochendichtemessung kann dabei helfen, eine verminderte Knochenstabilität festzustellen und das Risiko für osteoporosebedingte Knochenbrüche besser einzuschätzen.
Im Radiologischen Zentrum Burgenlandkreis bieten wir die Knochendichtemessung anhand von CT an. Dabei wird die Knochendichte mithilfe einer computertomographischen Untersuchung beziehungsweise Auswertung beurteilt.
Dieses Verfahren wird auch als quantitative Computertomographie, kurz QCT, bezeichnet. Im Unterschied zur klassischen DXA-Messung kann die CT-basierte Methode die Knochenstruktur dreidimensional erfassen und die Knochenmineraldichte volumetrisch beurteilen
CT-basierte Knochendichtemessung im Radiologischen Zentrum Burgenlandkreis
Osteoporose ist eine Erkrankung, bei der die Knochen an Stabilität verlieren und dadurch leichter brechen können. Häufig entwickelt sich die Erkrankung schleichend und bleibt lange unbemerkt. Eine Knochendichtemessung kann dabei helfen, eine verminderte Knochenstabilität festzustellen und das Risiko für osteoporosebedingte Knochenbrüche besser einzuschätzen.
Im Radiologischen Zentrum Burgenlandkreis bieten wir die Knochendichtemessung anhand von CT an. Dabei wird die Knochendichte mithilfe einer computertomographischen Untersuchung beziehungsweise Auswertung beurteilt.
Dieses Verfahren wird auch als quantitative Computertomographie, kurz QCT, bezeichnet. Im Unterschied zur klassischen DXA-Messung kann die CT-basierte Methode die Knochenstruktur dreidimensional erfassen und die Knochenmineraldichte volumetrisch beurteilen
Wann ist eine CT-basierte Knochendichtemessung sinnvoll?
Eine Knochendichtemessung anhand von CT kann sinnvoll sein, wenn der Verdacht auf eine Osteoporose besteht oder wenn eine genauere Beurteilung der Knochenstruktur erforderlich ist.
Mögliche Gründe für die Untersuchung sind:
- Verdacht auf Osteoporose
- Knochenbruch ohne angemessenen Unfallmechanismus
- bekannte Osteoporose zur Verlaufskontrolle
- deutliche Größenabnahme
- Verdacht auf Wirbelkörperveränderungen
- erhöhtes Osteoporose- oder Frakturrisiko
- langfristige Einnahme bestimmter Medikamente, zum Beispiel Cortison
- familiäre Vorbelastung
- unklare oder nicht ausreichend beurteilbare Voruntersuchungen
Wie läuft die Untersuchung ab?
Die Untersuchung erfolgt mithilfe eines Computertomographen. Während der Untersuchung liegen Sie ruhig auf der Untersuchungsliege. Das CT-Gerät erstellt Schnittbilder des zu untersuchenden Bereichs, meist im Bereich der Lendenwirbelsäule.
Anhand dieser Daten kann die Knochendichte beurteilt werden. Die CT-basierte Messung ermöglicht eine dreidimensionale Auswertung der Knochenmineraldichte. Besonders die Lendenwirbelsäule ist bei der zentralen QCT eine wichtige Messregion.
Die Untersuchung ist schmerzfrei. Während der Aufnahme sollten Sie möglichst ruhig liegen, damit eine gute Bildqualität erreicht wird.
Vorbereitung auf die CT-Knochendichtemessung
Eine besondere Vorbereitung ist in der Regel nicht erforderlich. Sie müssen für die Untersuchung normalerweise nicht nüchtern erscheinen.
Bitte bringen Sie mit:
- Ihre Überweisung, falls vorhanden
- Ihre Versichertenkarte
- vorhandene Vorbefunde zur Knochendichte
- relevante Arztbriefe
- eine aktuelle Medikamentenliste
- Informationen zu bekannten Implantaten oder Operationen an Wirbelsäule oder Hüfte
Metallische Gegenstände im Untersuchungsbereich sollten vor der Untersuchung abgelegt werden, da sie die Bildqualität beeinflussen können.
Was sagt das Ergebnis aus?
Das Ergebnis gibt Hinweise darauf, ob eine normale, verminderte oder deutlich reduzierte Knochendichte vorliegt. Damit kann das persönliche Risiko für osteoporosebedingte Knochenbrüche besser eingeschätzt werden.
Wichtig ist: Die Knochendichtemessung ist nur ein Teil der Osteoporose-Diagnostik. Für die weitere ärztliche Beurteilung sind auch Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamente, Laborwerte, bisherige Knochenbrüche und das individuelle Frakturrisiko entscheidend.
Bei der CT-basierten Knochendichtemessung werden die Ergebnisse anders bewertet als bei der klassischen DXA-Messung. Die WHO-T-Score-Definition der Osteoporose ist auf die DXA-Messung bezogen und sollte nicht direkt auf QCT-Untersuchungen übertragen werden.
Ablauf, Vorbereitung, Dauer und Hinweise zur Kostenübernahme.
Was ist ein Mamma-MRT?
Das Mamma-MRT – auch MRT der Brust oder MR-Mammografie genannt – ist ein modernes bildgebendes Verfahren zur besonders detaillierten Untersuchung des Brustgewebes. Es arbeitet mit einem starken Magnetfeld und Radiowellen. Röntgenstrahlung kommt dabei nicht zum Einsatz.
Während der Untersuchung werden zahlreiche hochauflösende Schnittbilder beider Brüste erstellt. Unterschiedliche Messsequenzen ermöglichen es, Aufbau und Durchblutung des Brustgewebes genau zu beurteilen. In der Regel wird zusätzlich ein MRT-Kontrastmittel über eine Armvene verabreicht. Dadurch können auffällige Gewebeveränderungen und deren Durchblutungsverhalten besser sichtbar gemacht werden.
Das Mamma-MRT besitzt eine hohe Empfindlichkeit und kann bei ausgewählten Fragestellungen wichtige zusätzliche Informationen liefern. Es ist jedoch keine pauschale Ersatzuntersuchung für Mammografie oder Ultraschall. Welches Verfahren im individuellen Fall geeignet ist, wird anhand der Beschwerden, Risikofaktoren und vorhandenen Vorbefunde ärztlich entschieden.
Wann kann eine MRT der Brust sinnvoll sein?
Eine MRT der Brust kann bei ausgewählten medizinischen Fragestellungen wichtige zusätzliche Informationen liefern. Sie kommt insbesondere dann infrage, wenn Mammografie und Ultraschall keine ausreichende Beurteilung ermöglichen oder eine besonders empfindliche Darstellung des Brustgewebes erforderlich ist.
Mögliche Einsatzgebiete sind:
-
die weitere Abklärung unklarer oder widersprüchlicher Befunde aus Mammografie und Ultraschall,
-
die Unterscheidung zwischen Narbengewebe und einem möglichen erneuten Tumorverdacht nach einer Brustkrebsbehandlung,
-
die Suche nach einem bislang nicht erkennbaren Tumor bei auffälligen Lymphknotenbefunden,
-
die Beurteilung der Ausdehnung eines bereits festgestellten Brusttumors zur Therapieplanung,
-
die Kontrolle des Behandlungserfolges während einer medikamentösen Tumortherapie,
-
die intensivierte Früherkennung bei nachgewiesenem deutlich erhöhtem familiärem oder genetischem Brustkrebsrisiko,
-
ausgewählte Fragestellungen bei sehr dichtem oder mit den üblichen Verfahren nur eingeschränkt beurteilbarem Brustgewebe,
-
die Beurteilung von Brustimplantaten bei Verdacht auf eine Beschädigung oder andere Komplikationen.
Ob eine MRT der Brust im individuellen Fall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Vorgeschichte, dem bestehenden Erkrankungsrisiko und den bereits vorliegenden Untersuchungsergebnissen ab.
Die Untersuchung ist nicht als allgemeiner Ersatz für Mammografie und Ultraschall vorgesehen. Bei beschwerdefreien Frauen ohne erhöhtes Brustkrebsrisiko wird sie nicht routinemäßig zur Früherkennung eingesetzt. Da das Mamma-MRT sehr empfindlich ist, können auch Veränderungen sichtbar werden, die sich später als gutartig erweisen und weitere Kontrollen oder eine Gewebeentnahme erforderlich machen.
Deshalb prüfen unsere Ärztinnen und Ärzte vorab, ob von der Untersuchung ein konkreter diagnostischer Nutzen zu erwarten ist.
Wann ist es eine Kassenleistung und wann eine Selbstzahlerleistung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten einer MRT der Brust nur bei bestimmten, eng festgelegten medizinischen Voraussetzungen.
Eine Kostenübernahme ist insbesondere möglich:
-
bei Verdacht auf ein erneutes Auftreten von Brustkrebs nach brusterhaltender Therapie oder nach Wiederaufbau der Brust, wenn Mammografie und Ultraschall keine eindeutige Beurteilung ermöglichen,
-
bei der Suche nach einem bislang nicht nachweisbaren Brusttumor, wenn in einem Lymphknoten der Achselhöhle bereits eine Brustkrebsmetastase festgestellt wurde, der ursprüngliche Tumor aber weder durch ärztliche Untersuchung noch durch Mammografie oder Ultraschall gefunden werden konnte.
Für die Abrechnung als Kassenleistung müssen die medizinischen Voraussetzungen vollständig erfüllt sein. Zusätzlich sind eine entsprechende Überweisung und die Durchführung in einer hierfür zugelassenen radiologischen Einrichtung erforderlich.
In besonderen Versorgungsprogrammen beispielsweise bei einem nachgewiesenen stark erhöhten familiären oder genetischen Brustkrebsrisiko können abweichende Regelungen gelten. Eine mögliche Kostenübernahme sollte vor der Untersuchung mit der behandelnden Einrichtung und der Krankenkasse geklärt werden.
Wann ist die MRT der Brust eine Selbstzahlerleistung?
Werden die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfüllt, kann eine MRT der Brust bei geeigneter Fragestellung als Selbstzahlerleistung infrage kommen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn eine zusätzliche diagnostische Beurteilung gewünscht wird, obwohl keine der festgelegten Kassenindikationen vorliegt.
Auch als Selbstzahlerleistung wird die Untersuchung nicht automatisch auf Wunsch durchgeführt. Unsere Ärztinnen und Ärzte prüfen zunächst die persönliche Vorgeschichte, mögliche Risikofaktoren sowie vorhandene Befunde aus Mammografie und Ultraschall. Nur wenn die MRT medizinisch vertretbar ist und einen nachvollziehbaren diagnostischen Nutzen erwarten lässt, kann ein Termin vereinbart werden.
Vor der Untersuchung erhalten Sie eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Erstattung durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung kann nicht garantiert werden.
Wichtig: Besteht im individuellen Fall ein Anspruch auf die MRT der Brust als Kassenleistung, wird die Untersuchung nicht als Selbstzahlerleistung angeboten.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Vor der Untersuchung führen wir mit Ihnen ein Aufklärungsgespräch und prüfen, ob gesundheitliche Einschränkungen, Implantate oder andere Gründe gegen eine MRT beziehungsweise gegen die Gabe von Kontrastmittel sprechen. Schmuck, Kleidung mit Metallbestandteilen und andere metallische Gegenstände müssen vor dem Betreten des Untersuchungsraumes abgelegt werden.
Da für die MRT der Brust in der Regel Kontrastmittel benötigt wird, legen wir vor der Untersuchung einen kleinen Venenzugang am Arm.
Für die Aufnahmen liegen Sie in Bauchlage auf einer speziellen Untersuchungsliege. Die Brüste werden dabei in einer sogenannten Brustspule gelagert. Sie liegen frei in dafür vorgesehenen Öffnungen und werden – anders als bei der Mammografie – nicht zusammengedrückt.
Anschließend wird die Untersuchungsliege langsam in das MRT-Gerät gefahren. Während der Untersuchung entstehen laute Klopf- und Brummgeräusche. Zum Schutz erhalten Sie Kopfhörer oder einen Gehörschutz. Über eine Sprechanlage und einen Notfallknopf bleiben Sie jederzeit mit unserem Praxisteam in Verbindung.
Zunächst werden Aufnahmen ohne Kontrastmittel angefertigt. Anschließend erfolgt die Kontrastmittelgabe über den vorbereiteten Venenzugang. Weitere Bildserien zeigen, wie sich das Kontrastmittel im Brustgewebe verteilt. Dieses sogenannte Anreicherungsverhalten liefert wichtige Informationen für die Beurteilung auffälliger Gewebeveränderungen.
Die Untersuchung dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. Während dieser Zeit sollten Sie möglichst ruhig liegen, da Bewegungen die Bildqualität beeinträchtigen können.
Nach Abschluss der Aufnahmen wird der Venenzugang entfernt. Anschließend können Sie die Praxis normalerweise ohne besondere Einschränkungen verlassen. Die angefertigten Bilder werden fachärztlich ausgewertet und in einem schriftlichen Befund zusammengefasst.
Wie erfolgt die Auswertung?
Nach der Untersuchung werden die Aufnahmen sorgfältig durch unsere Fachärzte für Radiologie ausgewertet. Dabei werden beide Brüste systematisch beurteilt und sofern vorhanden mit früheren MRT-Aufnahmen, Mammografien und Ultraschallbefunden verglichen.
Für die Beurteilung sind insbesondere folgende Merkmale wichtig:
-
Form, Begrenzung und Verteilung auffälliger Gewebeveränderungen,
-
Signalverhalten in den verschiedenen MRT-Sequenzen,
-
Aufnahme und zeitlicher Verlauf des Kontrastmittels,
-
mögliche Veränderungen der Haut, Brustwand oder Lymphknoten,
-
Vergleich mit vorhandenen Voruntersuchungen.
Die Ergebnisse werden nach standardisierten radiologischen Kriterien eingeordnet und in einem schriftlichen Befund zusammengefasst.
Ein auffälliger MRT-Befund bedeutet nicht automatisch, dass Brustkrebs vorliegt. Da das Mamma-MRT sehr empfindlich ist, können auch gutartige Veränderungen Kontrastmittel aufnehmen. Abhängig vom Ergebnis können deshalb eine gezielte Ultraschalluntersuchung, eine mammografische Zusatzaufnahme, eine Verlaufskontrolle oder eine Gewebeentnahme empfohlen werden.
Der MRT-Befund sollte immer gemeinsam mit der persönlichen Vorgeschichte und den Ergebnissen der übrigen Brustdiagnostik beurteilt werden.
Kosten und Abrechnung
Wird die MRT der Brust als Selbstzahlerleistung durchgeführt, erfolgt die Abrechnung nach der gesetzlich festgelegten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Gesamtkosten setzen sich aus den tatsächlich erbrachten Leistungen zusammen. Dazu können insbesondere gehören:
-
die ärztliche Beratung und Prüfung der Fragestellung,
-
die MRT-Untersuchung der Brust nach GOÄ-Nr. 5721,
-
zusätzliche Bildserien nach der Kontrastmittelgabe,
-
die computergestützte Analyse des Kontrastmittelverlaufs,
-
die Kontrastmittelgabe und das verwendete Kontrastmittel,
-
die fachärztliche Auswertung und Befunderstellung.
Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach dem individuell erforderlichen Untersuchungsumfang. Vor der Untersuchung erhalten Sie eine schriftliche Information über die voraussichtlichen Kosten und bestätigen, dass Sie die Leistung auf eigene Kosten in Anspruch nehmen möchten.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Selbstzahlerleistungen in der Regel nicht. Auch bei privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen kann eine vollständige Kostenübernahme nicht garantiert werden. Bitte klären Sie eine mögliche Erstattung bei Bedarf vorab mit Ihrer Versicherung.
Nach der Untersuchung erhalten Sie eine nachvollziehbare Rechnung entsprechend den Vorgaben der GOÄ.
Wann kann eine MRT der Brust nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden?
Eine MRT der Brust ist grundsätzlich für viele Patientinnen geeignet. In bestimmten Situationen muss jedoch vorab sorgfältig geprüft werden, ob die Untersuchung sicher durchgeführt werden kann und einen ausreichenden diagnostischen Nutzen bietet.
Eine besondere Abklärung ist erforderlich bei:
-
nicht MRT-tauglichen Implantaten oder Geräten: Dazu können bestimmte Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Neurostimulatoren, Insulinpumpen, Cochlea-Implantate oder ältere Gefäßclips gehören. Viele moderne Implantate sind inzwischen unter festgelegten Bedingungen MRT-tauglich. Deshalb benötigen wir die genaue Bezeichnung und möglichst den Implantatpass.
-
Metallsplittern oder anderen metallischen Fremdkörpern im Körper: Besonders relevant sind mögliche Fremdkörper im Bereich der Augen oder in der Nähe empfindlicher Organe.
-
Schwangerschaft oder möglicher Schwangerschaft: Eine MRT ohne Kontrastmittel kann bei begründeter medizinischer Notwendigkeit grundsätzlich möglich sein. Da für die MRT der Brust in der Regel Kontrastmittel benötigt wird, wird die Untersuchung während der Schwangerschaft jedoch nur in besonderen medizinisch erforderlichen Ausnahmefällen durchgeführt.
-
stark eingeschränkter Nierenfunktion: Vor der Gabe des MRT-Kontrastmittels muss geprüft werden, ob die Nierenfunktion ausreichend ist. Je nach Befund kann eine aktuelle Bestimmung des Kreatininwertes beziehungsweise der eGFR erforderlich sein.
-
früherer schwerer Reaktion auf MRT-Kontrastmittel: Bekannte Unverträglichkeiten oder allergieähnliche Reaktionen müssen uns bereits bei der Terminvereinbarung mitgeteilt werden.
-
ausgeprägter Platzangst: Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an. Gemeinsam prüfen wir, ob und unter welchen Voraussetzungen die Untersuchung durchgeführt werden kann.
-
fehlender Möglichkeit, ruhig in Bauchlage zu liegen: Starke Schmerzen, erhebliche Bewegungseinschränkungen oder ausgeprägte Atemprobleme können die Lagerung und Bildqualität beeinträchtigen.
-
Überschreitung der technischen Gerätegrenzen: Körperumfang und Körpergewicht müssen mit der Öffnung des MRT-Gerätes, der Untersuchungsliege und der speziellen Brustspule vereinbar sein.
Auch wenn kein medizinischer Ausschlussgrund besteht, ist eine MRT der Brust nicht automatisch sinnvoll. Bei beschwerdefreien Frauen ohne erhöhtes Brustkrebsrisiko ist sie keine routinemäßige Ersatzuntersuchung für Mammografie und Ultraschall.
Bitte informieren Sie uns bereits bei Ihrer Anfrage über Implantate, Metall im Körper, eine mögliche Schwangerschaft, Nierenerkrankungen, frühere Kontrastmittelreaktionen und ausgeprägte Platzangst. So können wir die Untersuchung sicher und individuell planen.
Ablauf, Vorbereitung, Dauer und Hinweise zur Kostenübernahme.
Was ist eine multiparametrische MRT der Prostata?
Die multiparametrische Magnetresonanztomografie der Prostata – kurz mpMRT – ist ein modernes, strahlenfreies Bildgebungsverfahren. Sie ermöglicht eine besonders detaillierte Beurteilung der Prostata und des umliegenden Gewebes.
Bei der Untersuchung werden verschiedene MRT-Techniken miteinander kombiniert. Neben hochauflösenden anatomischen Aufnahmen wird unter anderem untersucht, wie beweglich Wassermoleküle im Gewebe sind und wie dieses durchblutet wird. Hierfür ist in der Regel die Gabe eines MRT-Kontrastmittels über eine Armvene erforderlich.
Auffällige Bereiche werden nach standardisierten Kriterien beurteilt und in sogenannte PI-RADS-Kategorien eingeordnet. Dadurch kann die Wahrscheinlichkeit eines klinisch bedeutsamen Prostatakarzinoms besser eingeschätzt und eine eventuell notwendige Gewebeentnahme gezielter geplant werden.
Die mpMRT ergänzt die urologische Diagnostik. Sie ersetzt jedoch weder die ärztliche Untersuchung noch die Beurteilung des PSA-Wertes. Auch ein auffälliger MRT-Befund ist noch keine endgültige Krebsdiagnose hierfür kann weiterhin eine Gewebeentnahme erforderlich sein.
Wann kann die Untersuchung sinnvoll sein?
Eine multiparametrische MRT der Prostata kann insbesondere sinnvoll sein:
-
bei einem wiederholt oder anhaltend erhöhten PSA-Wert,
-
bei einem begründeten Verdacht auf ein Prostatakarzinom,
-
vor einer erstmaligen Gewebeentnahme aus der Prostata,
-
wenn trotz einer zuvor unauffälligen Gewebeentnahme weiterhin ein Krebsverdacht besteht,
-
zur gezielten Planung einer MRT-gestützten oder MRT-Ultraschall-Fusionsbiopsie,
-
zur Beurteilung der Lage und Ausdehnung eines bereits nachgewiesenen Prostatakarzinoms,
-
im Rahmen der aktiven Überwachung eines bekannten Tumors mit niedrigem Risiko,
-
bei einer familiären oder genetischen Vorbelastung nach entsprechender ärztlicher Beratung.
Die Untersuchung kann dabei helfen, klinisch bedeutsame Veränderungen genauer zu erkennen und auffällige Bereiche für eine mögliche Gewebeentnahme zu lokalisieren. Gleichzeitig kann ein unauffälliger MRT-Befund in die Entscheidung einbezogen werden, ob eine Biopsie erforderlich ist.
Ob eine MRT der Prostata im individuellen Fall medizinisch sinnvoll ist, wird anhand des PSA-Verlaufs, des Alters, der Beschwerden, der familiären Vorgeschichte sowie der vorhandenen urologischen Untersuchungs- und Vorbefunde ärztlich geprüft.
Wann ist die MRT der Prostata Kassenleistung und wann Selbstzahlerleistung?
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.
In Sachsen-Anhalt bestehen für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus besondere Versorgungsverträge zur multiparametrischen MRT der Prostata. Eine Kostenübernahme ist möglich, wenn die medizinischen und vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Sie eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse anstreben, informieren Sie sich bitte vor der Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem behandelnden Urologen oder direkt bei uns. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Durchführung im Rahmen des jeweiligen Versorgungsvertrages möglich ist und welche Unterlagen oder Überweisungen benötigt werden.
Die Zugehörigkeit zur AOK Sachsen-Anhalt oder IKK gesund plus allein begründet noch keinen automatischen Anspruch auf Kostenübernahme. Maßgeblich sind immer die individuelle medizinische Indikation und die aktuell geltenden Vertragsbedingungen.
Wann ist die Untersuchung eine Selbstzahlerleistung?
Eine Abrechnung als Selbstzahlerleistung kommt insbesondere infrage, wenn:
- die jeweilige gesetzliche Krankenkasse nicht an einem entsprechenden Versorgungsvertrag teilnimmt,
- die Voraussetzungen des Vertrages nicht vollständig erfüllt sind,
- die Untersuchung ohne konkreten Krankheitsverdacht als ergänzende Früherkennungs- oder Wunschleistung gewünscht wird,
- keine vertragsgerechte Überweisung vorliegt oder
- der Patient nicht an der besonderen Versorgung teilnehmen möchte.
Vor einer Selbstzahleruntersuchung wird stets ärztlich geprüft, ob die MRT medizinisch vertretbar und für die individuelle Fragestellung geeignet ist. Der Patient erhält vorab eine schriftliche Kosteninformation und schließt eine Selbstzahlervereinbarung ab. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Besteht ein Anspruch auf Durchführung als Kassenleistung, wird die Untersuchung nicht als Selbstzahlerleistung angeboten. Privatversicherte erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ. Ob und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem persönlichen Versicherungstarif.
Wie läuft die Untersuchung ab?
Vor der Untersuchung werden die medizinische Fragestellung, vorhandene Vorbefunde und mögliche MRT-Risiken geprüft. Anschließend erfolgt ein Aufklärungsgespräch. Da bei der multiparametrischen MRT in der Regel ein MRT-Kontrastmittel eingesetzt wird, erhalten Sie einen venösen Zugang am Arm.
Für die Untersuchung liegen Sie bequem auf dem Rücken. Eine spezielle Empfangsspule wird über dem Becken positioniert. Danach fährt die Untersuchungsliege langsam in das MRT-Gerät. Eine Untersuchung über den Enddarm ist normalerweise nicht erforderlich.
Während der Untersuchung werden verschiedene Bildserien der Prostata und des umliegenden Gewebes angefertigt. Das Kontrastmittel wird während der laufenden Untersuchung über den venösen Zugang verabreicht. Gegebenenfalls kann zusätzlich ein Medikament eingesetzt werden, das die Darmbewegung vorübergehend vermindert und dadurch die Bildqualität verbessert.
Das MRT erzeugt während der Aufnahmen laute Klopf- und Brummgeräusche. Sie erhalten deshalb einen Gehörschutz. Über eine Gegensprechanlage und einen Notfallknopf stehen Sie jederzeit mit unserem Untersuchungsteam in Verbindung.
Die Untersuchung dauert üblicherweise etwa 35 Minuten. Für eine zuverlässige Bildqualität ist es wichtig, währenddessen möglichst ruhig liegen zu bleiben. Die Untersuchung selbst ist schmerzfrei und erfolgt ohne Röntgenstrahlung.
Nach Abschluss werden der venöse Zugang entfernt und die angefertigten Bilddaten ärztlich ausgewertet. In der Regel können Sie die Praxis anschließend ohne besondere Einschränkungen verlassen.
Wichtig: Bei der MRT werden ausschließlich Bilder angefertigt. Eine Gewebeentnahme oder Behandlung findet während dieser Untersuchung nicht statt.
Wie erfolgt die Auswertung?
Die angefertigten Bildserien werden von einem speziell qualifizierten Radiologen sorgfältig ausgewertet. Dabei werden die Größe und Struktur der Prostata sowie mögliche Veränderungen des umliegenden Gewebes beurteilt.
Für die Bewertung werden verschiedene MRT-Informationen miteinander kombiniert:
-
die anatomische Struktur der Prostata,
-
die Beweglichkeit von Wassermolekülen im Gewebe,
-
die Durchblutung und Kontrastmittelaufnahme auffälliger Bereiche,
-
die genaue Lage und Größe möglicher Veränderungen,
-
die Organkapsel, Samenblasen und angrenzenden Strukturen.
Auffällige Bereiche werden nach dem international standardisierten PI-RADS-System eingestuft:
Der schriftliche Befund enthält neben der PI-RADS-Einstufung eine genaue Beschreibung und Lokalisation auffälliger Bereiche. Diese Informationen können dem behandelnden Urologen als Grundlage für das weitere Vorgehen und gegebenenfalls für eine gezielte Gewebeentnahme dienen.
Ein auffälliger MRT-Befund bedeutet nicht automatisch, dass Prostatakrebs vorliegt. Ebenso kann ein unauffälliger Befund eine Tumorerkrankung nicht mit absoluter Sicherheit ausschließen. Die abschließende Beurteilung erfolgt deshalb immer gemeinsam mit dem PSA-Verlauf, den urologischen Untersuchungsergebnissen und gegebenenfalls einer Gewebeuntersuchung.
Kosten und Abrechnung
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Für Versicherte der AOK Sachsen-Anhalt und der IKK gesund plus kann die multiparametrische MRT der Prostata im Rahmen besonderer Versorgungsverträge als Kassenleistung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die medizinischen und vertraglichen Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Wenn Sie eine Kostenübernahme anstreben, informieren Sie sich bitte vor der Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse, Ihrem behandelnden Urologen oder direkt bei uns. Wir prüfen, ob eine Abrechnung über den jeweiligen Versorgungsvertrag möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Abrechnung als Selbstzahlerleistung
Sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllt oder übernimmt Ihre Krankenkasse die Untersuchung nicht, kann die MRT der Prostata nach ärztlicher Prüfung als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:
-
ärztliche Beratung und Prüfung der Indikation,
-
Durchführung der MRT des Beckens beziehungsweise der Prostata,
-
zusätzliche multiparametrische Bildserien,
-
computergestützte Analyse der Bilddaten,
-
Kontrastmittelgabe und erforderliches Verbrauchsmaterial,
-
ärztliche Auswertung und Befunderstellung.
Die genaue Höhe der Kosten richtet sich nach dem medizinisch erforderlichen Untersuchungsumfang und wird Ihnen vor der Untersuchung schriftlich mitgeteilt. Vor Beginn schließen wir mit Ihnen eine Selbstzahlervereinbarung ab. Anschließend erhalten Sie eine nachvollziehbare Rechnung nach GOÄ.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte sollten die Erstattung bei Bedarf vorab mit ihrem Kostenträger klären. Eine vollständige Kostenübernahme kann durch unsere Praxis nicht garantiert werden.
Wann kann eine MRT der Prostata nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden?
Ob eine MRT der Prostata sicher und diagnostisch sinnvoll durchgeführt werden kann, wird vor jedem Termin individuell geprüft. Eine Untersuchung kann ausgeschlossen oder nur unter besonderen Bedingungen möglich sein bei:
-
nicht MRT-tauglichen Herzschrittmachern, Defibrillatoren oder anderen elektronischen Implantaten,
-
bestimmten Gefäßclips, Cochlea-Implantaten, Neurostimulatoren oder Medikamentenpumpen,
-
unbekannten Metallimplantaten oder möglichen metallischen Fremdkörpern im Körper,
-
ausgeprägter Platzangst,
-
fehlender Möglichkeit, während der Untersuchung ruhig auf dem Rücken zu liegen,
-
Überschreitung der technischen Gewichts- oder Größenbegrenzungen des MRT-Gerätes.
Ein Implantat bedeutet nicht automatisch, dass keine MRT möglich ist. Für die Sicherheitsprüfung benötigen wir möglichst den Implantat- oder Geräteausweis mit der genauen Hersteller- und Typenbezeichnung.
Einschränkungen durch das Kontrastmittel
Da bei der multiparametrischen MRT der Prostata in der Regel ein gadoliniumhaltiges Kontrastmittel eingesetzt wird, ist eine besondere ärztliche Prüfung erforderlich bei:
-
deutlich eingeschränkter Nierenfunktion,
-
einer früheren schweren Reaktion auf ein MRT-Kontrastmittel,
-
akuten schweren Erkrankungen oder anderen besonderen medizinischen Risiken.
Je nach Fragestellung kann die Untersuchung angepasst, ohne Kontrastmittel durchgeführt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Mögliche Einschränkungen der Bildqualität
Metallische Hüftprothesen oder andere Implantate im Becken können Bildstörungen verursachen und die Beurteilung der Prostata erschweren. Auch Blutungen oder entzündliche Veränderungen nach einer kürzlich erfolgten Prostatabiopsie können die Auswertung beeinträchtigen. Der geeignete Untersuchungszeitpunkt wird deshalb individuell festgelegt.
Bitte informieren Sie uns bereits bei der Terminvereinbarung über Implantate, Metall im Körper, Nierenerkrankungen, frühere Kontrastmittelreaktionen, Platzangst sowie kürzlich erfolgte Eingriffe an der Prostata. So können wir frühzeitig prüfen, ob und unter welchen Bedingungen die Untersuchung möglich ist.
Persönliche Anfrage und Terminvereinbarung
Wenn Sie sich für eine der genannten Untersuchungen interessieren oder noch Fragen haben, können Sie sich unverbindlich an einen unserer unten aufgeführten Standorte wenden. Gemeinsam klären wir, ob die gewünschte Untersuchung für Ihre persönliche Fragestellung geeignet ist, welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse möglich ist. Aus Ihrer Anfrage entsteht selbstverständlich keine Verpflichtung zur Durchführung der Untersuchung.
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